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title: "Die Familienstartzeit kommt vorerst nicht, was Arbeitgeber jetzt selbst tun können"
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type: post
date: 2026-10-01
modified: 2026-10-21
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author: "Julia Steinbrück"
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# Die Familienstartzeit kommt vorerst nicht, was Arbeitgeber jetzt selbst tun können

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# Die Familienstartzeit kommt vorerst nicht, was Arbeitgeber jetzt selbst tun können

 Ein Kind kommt zur Welt, und in vielen Familien sieht der zweite Elternteil schon nach wenigen Tagen wieder den Schreibtisch von innen. Ein paar Urlaubstage, vielleicht noch ein verständnisvolles Team, und dann läuft der Job weiter, als wäre nichts gewesen. Dabei ist gerade in diesen ersten Tagen vieles nichts.

Die Familienstartzeit sollte das ändern. Die Idee: zwei Wochen bezahlte Freistellung direkt nach der Geburt, für den zweiten Elternteil, damit Familien gemeinsam ankommen können. Politisch liegt dieses Vorhaben inzwischen auf Eis. Für Unternehmen ist das weniger ein Grund zum Abwarten als eine offene Gelegenheit. Wer familienfreundlich sein will, kann genau hier zeigen, dass es ernst gemeint ist.

**Das Wichtigste im Überblick**

- Die Familienstartzeit sollte dem zweiten Elternteil zehn Arbeitstage bezahlte Freistellung direkt nach der Geburt sichern, angelehnt an die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie von 2019.
- Politisch liegt das Vorhaben auf Eis: Es steht nicht im aktuellen Koalitionsvertrag und wird vorerst nicht weiterverfolgt.
- In der Privatwirtschaft besteht damit weiterhin kein gesetzlicher Anspruch auf eine bezahlte Freistellung rund um die Geburt.
- Offen bleibt der Ausgang des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland, das seit 2026 beim Europäischen Gerichtshof liegt.
- Arbeitgeber können jetzt schon handeln: bezahlte Tage rund um die Geburt freiwillig anbieten, den zweiten Elternteil aktiv auf die Elternzeit ansprechen und beide Eltern gleich begleiten.

 
 

## Inhalt:

 
 
 
 

## Was die Familienstartzeit vorsah

 Der Kern des Vorhabens war schnell erklärt. Nach der Geburt eines Kindes sollte der zweite Elternteil, also meist der Vater oder die Partnerin, Anspruch auf zehn Arbeitstage bezahlte Freistellung bekommen. Nicht als Urlaub, der vom Jahreskonto abgeht, sondern als eigenständige, bezahlte Auszeit rund um die Geburt.

Der Gedanke dahinter ist nicht neu und kommt aus Europa. Die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie aus dem Jahr 2019 schreibt genau so einen zehntägigen Vaterschaftsurlaub vor und verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihn umzusetzen. Deutschland hätte das bis zum 2. August 2022 tun müssen.

 

### Warum es bis heute keinen Anspruch gibt

 Ein Referentenentwurf lag vor, erarbeitet 2023. Beschlossen wurde er nie. In der damaligen Regierung gab es Streit über die Finanzierung, und das Gesetz blieb liegen. Mit dem Regierungswechsel verschwand die Familienstartzeit dann ganz von der Agenda. Im aktuellen Koalitionsvertrag taucht sie nicht auf, die jetzige Bundesregierung verfolgt das Vorhaben vorerst nicht weiter.

Für Beschäftigte in der Privatwirtschaft heißt das nüchtern: Ein gesetzlicher Anspruch auf eine bezahlte Freistellung rund um die Geburt besteht weiterhin nicht. Es bleibt bei Urlaub, unbezahlter Freistellung oder dem Wohlwollen des Arbeitgebers.

 

### Ein offener Streitpunkt mit Brüssel

 Ganz vom Tisch ist das Thema damit nicht. Weil die Umsetzungsfrist längst verstrichen ist, hat die EU-Kommission bereits im September 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Deutschland beruft sich auf Ausnahmeregelungen der Richtlinie und verweist auf sein bestehendes System aus Elternzeit und Elterngeld. Ob das ausreicht, ist juristisch umstritten. Deutsche Gerichte urteilen bisher uneinheitlich, und das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage 2026 dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.

Für Unternehmen ist die Lage damit doppelt unbequem. Kurzfristig gibt es keine gesetzliche Pflicht, langfristig ist offen, ob nicht doch ein Anspruch kommt, sei es durch ein neues Gesetz oder durch ein Urteil aus Luxemburg. Wer jetzt eine eigene Regelung schafft, ist auf beide Szenarien vorbereitet.

 

## Warum die ersten Tage so viel entscheiden

 Es wäre leicht, die Familienstartzeit als nettes, aber verzichtbares Extra abzutun. Die Forschung sieht das anders. Die ersten Tage und Wochen als Familie sind prägend, und wer in dieser Zeit wirklich da sein kann, startet anders ins gemeinsame Elternsein.

Das hat Folgen weit über den Moment hinaus. Wenn der zweite Elternteil von Anfang an Verantwortung übernimmt, bleibt die Aufteilung von Sorgearbeit und Job auch später partnerschaftlicher. Väter, die früh einsteigen, bleiben eher aktiv dabei. Und die frühe Beteiligung wirkt sich messbar auf die Bindung zum Kind aus: Die Feinfühligkeit des zweiten Elternteils sagt Bindungssicherheit in ähnlichem Maß voraus wie die der Mutter.

Die Realität sieht bislang oft anders aus. Während Mütter im Schnitt gut elf Monate Elterngeld beziehen, nehmen viele Väter lediglich die zwei reservierten Partnermonate, manche gar keine Elternzeit. Die ersten Tage nach der Geburt sind für viele der einzige Moment, in dem der zweite Elternteil überhaupt ganz da ist. Umso mehr Gewicht haben sie.

 

## Was Arbeitgeber jetzt konkret tun können

 Solange die Politik zögert, liegt es an den Unternehmen, hier ein Zeichen zu setzen. Das Gute daran: Es braucht dafür kein großes Programm, sondern ein paar klare Entscheidungen.

 

### Bezahlte Tage rund um die Geburt anbieten

 Der direkteste Schritt ist, das zu tun, was das Gesetz vorerst nicht regelt. Ein paar bezahlte freie Tage rund um die Geburt, freiwillig gewährt, kosten überschaubar und wirken sofort. Sie signalisieren jedem werdenden Elternteil im Unternehmen, dass die Familie in diesem Moment Vorrang haben darf. Ob es fünf Tage sind oder zehn, ob als feste Regelung oder als Einzelfallzusage, lässt sich an die eigene Größe und Branche anpassen. Entscheidend ist, dass es die Zusage überhaupt gibt und dass sie verlässlich ist.

 

### Den zweiten Elternteil aktiv ansprechen

 Viele Väter und Partnerinnen fragen nicht von sich aus nach Elternzeit, oft aus Sorge, als weniger engagiert zu gelten. Genau hier können Führungskräfte den Unterschied machen, indem sie das Thema von sich aus ansprechen. Ein kurzes Gespräch, das die Elternzeit für den zweiten Elternteil selbstverständlich macht, verändert die Kultur mehr als jede Hochglanzbroschüre. Die Botschaft dahinter: Bei uns ist es normal, dass beide Eltern Verantwortung übernehmen.

 

### Beide Elternteile gleich begleiten

 Familienfreundlichkeit endet nicht bei der Person, die das Kind bekommt. Wer den zweiten Elternteil im gesamten Prozess genauso begleitet, von der Ankündigung über die Freistellung bis zum Wiedereinstieg, macht aus einem guten Vorsatz einen verlässlichen Ablauf. Das nimmt Unsicherheit auf beiden Seiten und sorgt dafür, dass niemand durchs Raster fällt.

Genau an dieser Stelle unterstützt heyGuide. Der Eltern Guide begleitet werdende Eltern und ihre Führungskräfte automatisch durch die Phasen rund um die Geburt, mit den richtigen Infos und Erinnerungen zur richtigen Zeit, für beide Elternteile. So wird aus dem freiwilligen Anspruch ein Prozess, auf den sich alle Beteiligten verlassen können.

 
 

## Fazit: Ein kleiner Schritt mit großer Wirkung

 Familienfreundlichkeit zeigt sich selten in Grundsatzpapieren. Sie zeigt sich in Momenten wie diesem, wenn ein Kind da ist und ein Unternehmen entscheidet, ob der zweite Elternteil bleiben muss oder wirklich dabei sein darf. Die Familienstartzeit als Gesetz lässt auf sich warten. Die Haltung dahinter können Arbeitgeber schon heute leben, und sie zahlt direkt auf Mitarbeiterbindung und Arbeitgebermarke ein.

*Quellen: EU-Richtlinie 2019/1158 (Vereinbarkeitsrichtlinie); Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Informationen zum Vertragsverletzungsverfahren; Väterreport des Bundesfamilienministeriums.*

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