EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was Unternehmen jetzt vorbereiten sollten
Zuletzt aktualisiert: 13. Juli 2026
Die Frist lief am 7. Juni 2026 ab. Deutschland hat sie verpasst.
Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz war bis vor ein paar Tagen in nationales Recht umzusetzen. Ein deutsches Umsetzungsgesetz kommt frühestens 2027, die eigentlichen Berichtspflichten greifen ab 2028. Wer jetzt wartet, verschenkt Zeit für eine Aufgabe, die Vorbereitung braucht.
Und wer die Verbindung zwischen Entgelttransparenz und Elternzeit noch nicht gesehen hat, übersieht einen der wichtigsten Ansatzpunkte für faire Vergütung im Unternehmen.
Das Wichtigste im Überblick
- EU-Frist abgelaufen, deutsches Gesetz kommt frühestens 2027
- Berichtspflichten ab 2028, gestaffelt nach Unternehmensgröße
- Neue Pflichten: Gehaltsspannen in Stellenanzeigen, kein Fragen nach bisherigem Gehalt, Auskunftsrecht
- Lohnentwicklung nach Elternzeit fällt laut IAB messbar zurück
- Jetzt vorbereiten: Strukturen analysieren, Kriterien dokumentieren, Ausschreibungen anpassen
Inhalt:
Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie von Arbeitgebern konkret fordert
Die EU-Richtlinie 2023/970 zur Entgelttransparenz verpflichtet Unternehmen zu drei zentralen Dingen: Gehaltsstrukturen offenlegen, Auskunftsansprüche für Beschäftigte erweitern und regelmäßig über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede berichten.
Konkret bedeutet das: Stellenanzeigen müssen künftig eine Gehaltsspanne oder ein Einstiegsgehalt enthalten. Bewerberinnen und Bewerber dürfen nicht mehr nach ihrem bisherigen Gehalt gefragt werden. Beschäftigte erhalten das Recht zu erfahren, was Kolleginnen und Kollegen in vergleichbaren Positionen verdienen.
Die Pflichten greifen gestaffelt (Richtlinie (EU) 2023/970, Art. 9). Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten berichten erstmals zum 7. Juni 2027 und danach jährlich. Unternehmen mit 150 bis 249 Beschäftigten berichten ebenfalls erstmals 2027, danach alle drei Jahre. Unternehmen mit 100 bis 149 Beschäftigten folgen ab 2031.
Das klingt nach Bürokratie. Dahinter steckt etwas Grundsätzlicheres: Vergütung wird sichtbar. Was bisher im Verborgenen lag, lässt sich künftig nachvollziehen.
Warum Entgelttransparenz und Elternzeit zusammengehören
Hier liegt eine Verbindung, die in der öffentlichen Debatte oft fehlt.
Eltern, die nach einer Auszeit zurückkehren, bringen sich oft in eine schwächere Verhandlungsposition. Sie sind froh, wieder da zu sein, kennen den aktuellen Gehaltsrahmen im Team nicht und fragen seltener nach. Gehaltserhöhungen, die während der Elternzeit ausgesprochen wurden, treffen sie nicht automatisch. Boni und Beförderungen verschieben sich. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt: Je länger die Elternzeit, desto stärker fällt die Lohnentwicklung im Vergleich zu Beschäftigten ohne Unterbrechung zurück. Der Effekt setzt unmittelbar nach der Rückkehr ein und bleibt über mehrere Jahre bestehen.
Solange Gehaltsstrukturen intransparent sind, bleibt diese Lücke unsichtbar. Sie entsteht nicht durch bösen Willen, sie entsteht viel eher durch fehlende Vergleichbarkeit. Erst wenn Unternehmen ihre Entgeltstrukturen offenlegen, wird sichtbar, wo sich Ungleichheiten nach der Elternzeit einschleichen.
Entgelttransparenz ist damit auch ein Instrument für einen fairen Wiedereinstieg nach Elternzeit. Unternehmen, die Rückkehrende strukturiert begleiten und gleichzeitig transparente Gehaltsprozesse pflegen, schützen ihre Beschäftigten besser als jede gut gemeinte Absichtserklärung.
Was können Unternehmen jetzt schon tun, bevor das Gesetz kommt?
Auf das nationale Gesetz zu warten ist keine Strategie. Die EU-Richtlinie gilt. Und Unternehmen, die jetzt anfangen, haben weniger Druck, wenn das Gesetz in Kraft tritt.
Entgeltstrukturen analysieren
Der erste Schritt ist intern. Welche Gehaltsunterschiede gibt es zwischen vergleichbaren Positionen? Wo lassen sie sich mit objektiven Kriterien begründen, wo nicht? Diese Analyse ist unabhängig davon sinnvoll, was das Gesetz am Ende genau fordert. Wer die eigene Struktur kennt, kann sie erklären und verteidigen.
Kriterien für Gehaltsentscheidungen dokumentieren
Was rechtfertigt Unterschiede in der Vergütung? Betriebszugehörigkeit, Erfahrung, Verantwortungsbereich? Wenn Unternehmen diese Kriterien heute noch nicht klar benennen können, wird es schwerer, sie gegenüber Beschäftigten und Behörden später darzustellen. Klare, nachvollziehbare Kriterien schützen beide Seiten.
Stellenausschreibungen anpassen
Gehaltsspannen in Anzeigen zu nennen ist noch nicht gesetzlich verpflichtend, aber es ist ein Signal. Es zieht Bewerbende an, die zum Gehaltsrahmen passen. Und es macht die interne Diskussion über Gehaltsgefälle konkreter, weil Erwartungen von Anfang an sichtbar sind.
Wer den gesamten Elternzeitprozess im Unternehmen strukturieren will, findet im Whitepaper Elternzeit-Begleitung einen praktischen Einstieg.
Fazit: Wer jetzt vorbereitet, hat später mehr Spielraum
Unternehmen, die Entgelttransparenz als Gelegenheit verstehen, bauen Vertrauen auf. Gerade Beschäftigte, die nach der Elternzeit zurückkehren, merken den Unterschied: Wer weiß, dass seine Vergütung fair und nachvollziehbar ist, kommt anders zurück.
Das Gesetz kommt. Die Frage ist, ob Unternehmen dann aufholen oder bereits vorbereitet sind. Wer heute anfängt, hat 2027 und 2028 weniger Handlungsdruck und mehr Glaubwürdigkeit.
Wer zu Elternzeit, Wiedereinstieg und Unternehmenskultur auf dem Laufenden bleiben will, findet im heyGuide Newsletter regelmäßig neue Einblicke.
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